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Motoren- Wissens-Quiz 'Leistungssteigerung'

Ablauf: 22.05.2024

Gewinn: Gutschein 50€

(Gutschein im Wert von 50 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

In den 1970er Jahren war das Tunen von Motoren fast als Volkssport zu bezeichnen, viele Arbeiten wurden zu Hause in Eigenregie durchgeführt. Im Laufe der Zeit entdeckten jedoch Firmen und namhafte Autohersteller dieses lukrative Geschäft. So hat z. B. Mercedes von den drei größten, konkurrierenden Autotunern von Mercedesmodellen AMG, Brabus und Lorinser die Firma AMG aufgekauft. Diese stellt heute getunte Fahrzeuge von Mercedes her.

Welches Teil steigert die Leistung am Meisten?

Antwort:
 Kompressor
  Turbolader
  Chiptuning
  Lachgas
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Auto-Sport-Quiz Pat Moss

Ablauf: 24.05.2024

Gewinn: Gutschein 50€

(Gutschein im Wert von 50 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Die Rallye-Fahrerin Pat Moss, Schwester der Motorsportlegende Sir Stirling Moss, machte sich in den 50ern und 60ern einen Namen. Ihren Rennwagen nannte sie 'The Pig'. 1960 wurde sie zum 'Fahrer des Jahres' gekürt, wobei der Königlich-Englische Automobilklub' seine Satzung ändern musste, da Damen das Betreten des Bankettsaals verboten war.

Welches Fahrzeug machte sie berühmt (The Pig)?

Antwort:
 AC Cobra 427
  Austin Healey 3000
  Ferrari 250 GTO
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Luxus-Karossen-Spiel

Ablauf: 06.06.2024

Gewinn: Gutschein 50€

(Gutschein im Wert von 50 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Diese Autos kosten so viel, wie andere in 10 Leben nicht verdienen. Für einen Maybach Exelero blätterte Rapper Jay Z locker mal 8 Mio. Dollar auf den Tisch. Noch viel mehr legt man bei einer Auktion oder Käufe für einen seltenen Oldtimer hin. So wechselte 2013 ein roter Ferrari 250 GTO Berlinetta für sagenhafte 52 Mio. Dollar den Besitzer. Ob man sich bei solch astronomischen Preisen mit seinem Gefährt noch auf die Straße getraut?

Wie viele Stück des legendären Ferrari 250 GTO Berlinetta wurden gebaut?

Antwort:
 136
  36
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Grid-Girl-Quiz

Ablauf: 10.06.2024

Gewinn: Gutschein 100€

(Gutschein im Wert von 100 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Man kennt sie von der Startaufstellung von größeren Motorsport-Rennen: die Hostessen, die dem Fahrer mit einem Schirm Schatten spendet und meist in sexy Outfits eine Augenweide für die Zuschauer sind. Auch bei Auto- und Motorrad-Messen werden Hostessen eingesetzt, die sich lasziv um das Fahrzeug herum bewegen.

Wie nennt man ein Grid-Girl auch noch (abschätzig)?

Antwort:
 Boxenluder
  Starttussi
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Fahrzeuge der Zukunft-Quiz

Ablauf: 20.06.2024

Gewinn: Gutschein 100€

(Gutschein im Wert von 100 Euro, einlösbar in vielen Geschäften.)

Vielleicht sieht so unsere Autozukunft aus: wir setzen uns morgens ins Auto, geben via Stimmerkennung unser Ziel ein und schon fährt uns unser sog. 'Autonomes Fahrzeug' sicher und bequem zur Arbeit. Es kennt alle Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dem Weg, via Sensoren wird bemerkt, wenn der Vordermann bremst und auch das lästige Einparkieren wird erledigt. Am Abend steigen wir ein und geben nur noch die Anweisung 'Nach hause' und schon weiß das Fahrzeug, welche Route gerade am wenigsten Stau hat, um uns schnell den Feierabend genießen zu lassen.

Wie nennt man die automatische Einparkhilfe, das bereits heute von verschiedenen Herstellern angeboten wird?

Antwort:
 Vollautomatisches Parksystem
  Automatische Parkplatzsuche
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Teilnahmebedingungen

Dieser Wettbewerb wird betrieben und veranstaltet von der Blacktronic AG, Himmelrichstrasse 103 in CH-6010 Kriens. Als Grundlage für alle Inhalte dieser Website gilt die deutsche Version.

1. Teilnahmeberechtigte
1.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet, von einem in Deutschland oder Österreich gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte der Blacktronic AG und der Partner und Sponsoren und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind
1.2. Eine Teilnahme ist nur unter Angabe des echten Namens zulässig.

2. Teilnahme
2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es können lediglich Nutzungskosten von Drittanbietern, z.B. Internetprovider, entstehen.
2.2. Prinzipiell erfolgt die Teilnahme durch Lösen einer Quizfrage. Neben der Wahl des Lösungswortes müssen im Regelfall mindestens Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und Geburtstag angeben werden. Teilnahmen mit offensichtlich falschen oder fehlenden Angaben nehmen nicht am Gewinnspiel teil.
2.3. Pro Person und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme gültig; Mehrfachteilnahmen werden gelöscht.
2.4. Die Teilnahme per Internet erfolgt durch entsprechende Online-Registrierung auf https://tuning-quiz.com. Für die Registrierung sind in der Regel die Angaben wie unter 2.2 beschrieben einzugeben.
2.5. Die Teilnahme ist nur bis zum angegebenen Einsendeschluss per Internet möglich.
2.6. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an Blacktronic AG und ihre Partner und Sponsoren oder an andere, mit dem Gewinnspiel befasste Unternehmen ab. Sollte im Zusammenhang mit der Teilnahme eine Umfrage vorgenommen werden, ist die Stimmabgabe ohne Einfluss auf die Teilnahme.
Zusätzlich kann der Teilnehmer seine Teilnahme im Double-Opt-In-Verfahren bestätigen. Hierzu wird dem Teilnehmer nach der Übermittlung seiner Daten an Blacktronic AG eine E-Mail zugesandt. Den in dieser E-Mail befindlichen Link muss der Teilnehmer zur Bestätigung seiner Teilnahme anklicken, um seine Registrierung zu finalisieren.

3. Werbeeinverständnis
3.1. Bei einer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten zu Werbezwecken schriftlich oder telefonisch von der Blacktronic AG und deren Partner und Sponsoren genutzt werden und dass eine Weitergabe seiner Daten an die Partner und Sponsoren zur Ermöglichung von Werbeaktionen erfolgt. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit per Post oder per E-Mail an info@blacktronic.ch unter Angabe von Vorname, Name, Adresse und Email-Adresse widerrufen. Der Widerruf gilt auch für die Partner und Sponsoren. Nach einem Widerruf werden die Daten unverzüglich gesperrt.

4. Gewinnermittlung
4.1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die auf der Website dargestellten Preise innerhalb von spätestens fünf Wochen nach Teilnahmeschluss ausgelost.

5. Benachrichtigung der Gewinner/Ãœbersendung des Gewinns
5.1. Die Gewinner werden auf postalischem Wege spätestens vier Wochen nach der Verlosung benachrichtigt. Eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder Telefon ist ebenfalls möglich.
5.2. Der Gewinn ist von dem ermittelten Gewinner bei der Blacktronic AG, Himmelrichstrasse 103, CH 6010 Kriens Hünenberg abzuholen, wenn in der Gewinnbenachrichtigung nichts anderes steht.
5.3. Bargeldgewinne werden per Überweisung ausgezahlt. Die Gewinner werden von der Blacktronic AG schriftlich benachrichtigt. Die Gewinner geben ihre Bankverbindung an Blacktronic AG bekannt; anschliessend wird der Gewinn auf das Konto des Gewinners überwiesen. Die Bankverbindung dient ausschliesslich zur Überweisung von Gewinnen.

6. Wegfall des Gewinnanspruchs
6.1. Sollte eine Gewinnbenachrichtigung per Post, z.B. weil der Brief nicht beim Gewinner unter der angegebenen Adresse zustellbar ist, und/oder sollten auch Gewinnbenachrichtigungen per E-Mail oder per Telefon erfolglos bleiben, verfällt der Gewinnanspruch. Eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder per Telefon gilt als erfolglos, wenn der Gewinner über die registrierte E-Mail-Adresse/Telefonnummer nicht erreichbar ist (z.B. E-Mail kommt zurück, Telefonnummer ist nicht vergeben, registrierter Gewinner ist an Telefonanschluss nicht bekannt) oder wenn mindestens zwei Aufforderungen per Mail oder über einen Anrufbeantworter, innerhalb von zwei Wochen eine aktuelle Anschrift zur Zustellung des Gewinns zu hinterlassen, ohne Reaktion bleiben.
6.2. Nach unter Punkt 6.1. nicht erfolgreicher Gewinnbenachrichtigung verfällt der Gewinn.

7. Ãœbertragbarkeit und Steuern
7.1. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Gewinner ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich.

8. Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung
8.1. Blacktronic AG hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Blacktronic AG-Seiten manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel oder die Abwicklung des Gewinnspiels zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der eingesetzten Software oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von Mitarbeitern/Software von Blacktronic AG, Partner und Sponsoren oder anderer Teilnehmer.
8.2. Ferner kann die Blacktronic AG auch Teilnehmer nach freiem Ermessen bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln droht.

9. Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten
9.1. Blacktronic AG, Partner und Sponsoren behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung mit sachlichem Grund abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen haben Blacktronic AG, Partner und Sponsoren zudem das Recht, das Gewinnspiel nach freiem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz
10.1. Entnehmen Sie dazu den gesonderten Datenschutzhinweis auf der Webseite.

11. Verlinkung
11.1. Blacktronic AG hat durch die Ausbringung von Links auf die Internetseiten von Partner, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die Inhalte der verlinkten Seiten und hat diese Inhalte in keiner Form zu verantworten. Umgekehrt haben Partner und Sponsoren keinen Einfluss auf den Ablauf des Gewinnspiels und auf die Ausgestaltung der Internetseiten von Blacktronic AG.

12. Anwendbares Recht
12.1. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Schweizer Eidgenossenschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.